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Förderung und Zuschüsse für Treppenlifte

Welche Zuschüsse bekomme ich von Pflege- oder Krankenkasse für meinen Treppenlift?

Ein Treppenlift bringt Sicherheit und Selbstständigkeit in den Alltag zurück. Die Anschaffung ist jedoch mit höheren Kosten verbunden. Wer einen Pflegegrad hat oder bauliche Barrieren im Wohnraum verringern möchte, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Verschiedene Stellen wie Pflegekasse oder KfW bieten konkrete Zuschüsse und Förderprogramme, die je nach individueller Lebenssituation infrage kommen.

Zuschuss von der Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro pro Person

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Treppenlift im Rahmen der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro – und das pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Bei mehreren Betroffenen kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro steigen.

Die Voraussetzung ist, dass der Treppenlift die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person deutlich verbessert. Auch eine vorausschauende Maßnahme zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit kann gefördert werden.

  • Bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad
  • Maximal 16.720 Euro bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
  • Antragstellung vor dem Kauf bzw. vor Beginn der Baumaßnahme
  • Keine Rückzahlung notwendig
Treppenlift-Beratung
Individuelle Treppenlift-Beratung bei der Firma BÄTHE Lifte

Krankenkasse: Kein direkter Zuschuss zum Treppenlift

Anders als bei der Pflegekasse gibt es von der Krankenkasse keinen direkten Zuschuss für einen Treppenlift. Da ein Lift nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt, wird er nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Sie beteiligt sich lediglich an Maßnahmen, die direkt der medizinischen Behandlung oder Rehabilitation dienen.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Einzelfall prüfen zu lassen – insbesondere bei kombinierten Maßnahmen oder bei Reha-Bedarf im häuslichen Umfeld.

  • Kein pauschaler Zuschuss durch die Krankenkasse
  • Keine Hilfsmittelnummer für Treppenlifte
  • Einzelfallprüfung in bestimmten Konstellationen möglich

KfW-Förderung: Barrieren reduzieren mit Zuschuss oder Kredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – darunter auch der Einbau von Treppenliften. Dabei stehen zwei Programme zur Verfügung: ein Investitionszuschuss (Programm 455-B) und ein zinsgünstiger Kredit (Programm 159).

Der KfW-Zuschuss beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

  • Programm 455-B: Investitionszuschuss für altersgerechten Umbau
  • Bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zwingend erforderlich
  • Alternativ: zinsgünstiger Kredit (Programm 159)

Weitere Fördermöglichkeiten auf regionaler Ebene

Neben der Pflegekasse und der KfW bieten auch Bundesländer, Kommunen und Wohnbauförderstellen eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Diese Mittel sind meist einkommensabhängig oder an bestimmte Alters- oder Pflegestufen geknüpft. Auch Sozialämter oder Versorgungsämter können im Ausnahmefall unterstützen.

Wer Eigentum besitzt, sollte sich auch bei lokalen Modernisierungsprogrammen oder im Rathaus nach aktuellen Fördertöpfen erkundigen.

  • Landesförderbanken (z. B. in NRW, Bayern, Sachsen)
  • Sozialhilfeträger bei geringer Rente oder Grundsicherung
  • Wohnbauförderprogramme der Stadt oder Gemeinde
  • Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen bei besonderer Bedürftigkeit

Steuerliche Entlastung durch außergewöhnliche Belastungen

Wenn kein Zuschuss greift oder nur ein Teil der Kosten gedeckt ist, können die verbleibenden Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Treppenlift aus medizinischen Gründen notwendig ist – ein ärztliches Attest ist daher sinnvoll.

  • Absetzbarkeit als „außergewöhnliche Belastung“ gemäß § 33 EStG
  • Notwendigkeitsnachweis (z. B. ärztliches Attest oder Pflegestufe)
  • Nachweise und Rechnungen aufbewahren
  • Entlastung abhängig vom Einkommen und zumutbarer Belastung

Zusammenfassung: So sichern Sie sich die beste Förderung für Ihren Treppenlift

Der Einbau eines Treppenlifts muss nicht allein aus eigener Tasche finanziert werden. Verschiedene staatliche und institutionelle Stellen unterstützen den Umbau – vorausgesetzt, der Antrag wird rechtzeitig gestellt. Eine frühzeitige Beratung durch Fachberater kann helfen, das volle Förderpotenzial auszuschöpfen und unnötige Kosten zu vermeiden.

  • Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro pro Person
  • KfW-Zuschuss: bis zu 2.500 Euro je Wohneinheit
  • Regionale Förderprogramme: abhängig von Bundesland und Kommune
  • Steuerliche Entlastung: bei medizinischer Notwendigkeit

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Gern unterstützt Sie das Team von BÄTHE Lifte bei der Antragstellung und Fördermittelrecherche – persönlich, kostenlos und auf Ihre Situation abgestimmt.