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Ein Treppenlift bringt Sicherheit und Selbstständigkeit in den Alltag zurück. Die Anschaffung ist jedoch mit höheren Kosten verbunden. Wer einen Pflegegrad hat oder bauliche Barrieren im Wohnraum verringern möchte, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Verschiedene Stellen wie Pflegekasse oder KfW bieten konkrete Zuschüsse und Förderprogramme, die je nach individueller Lebenssituation infrage kommen.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Treppenlift im Rahmen der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro – und das pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Bei mehreren Betroffenen kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro steigen.
Die Voraussetzung ist, dass der Treppenlift die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person deutlich verbessert. Auch eine vorausschauende Maßnahme zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit kann gefördert werden.
Anders als bei der Pflegekasse gibt es von der Krankenkasse keinen direkten Zuschuss für einen Treppenlift. Da ein Lift nicht als medizinisches Hilfsmittel gilt, wird er nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Sie beteiligt sich lediglich an Maßnahmen, die direkt der medizinischen Behandlung oder Rehabilitation dienen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, den Einzelfall prüfen zu lassen – insbesondere bei kombinierten Maßnahmen oder bei Reha-Bedarf im häuslichen Umfeld.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – darunter auch der Einbau von Treppenliften. Dabei stehen zwei Programme zur Verfügung: ein Investitionszuschuss (Programm 455-B) und ein zinsgünstiger Kredit (Programm 159).
Der KfW-Zuschuss beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Neben der Pflegekasse und der KfW bieten auch Bundesländer, Kommunen und Wohnbauförderstellen eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Diese Mittel sind meist einkommensabhängig oder an bestimmte Alters- oder Pflegestufen geknüpft. Auch Sozialämter oder Versorgungsämter können im Ausnahmefall unterstützen.
Wer Eigentum besitzt, sollte sich auch bei lokalen Modernisierungsprogrammen oder im Rathaus nach aktuellen Fördertöpfen erkundigen.
Wenn kein Zuschuss greift oder nur ein Teil der Kosten gedeckt ist, können die verbleibenden Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Treppenlift aus medizinischen Gründen notwendig ist – ein ärztliches Attest ist daher sinnvoll.
Der Einbau eines Treppenlifts muss nicht allein aus eigener Tasche finanziert werden. Verschiedene staatliche und institutionelle Stellen unterstützen den Umbau – vorausgesetzt, der Antrag wird rechtzeitig gestellt. Eine frühzeitige Beratung durch Fachberater kann helfen, das volle Förderpotenzial auszuschöpfen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Gern unterstützt Sie das Team von BÄTHE Lifte bei der Antragstellung und Fördermittelrecherche – persönlich, kostenlos und auf Ihre Situation abgestimmt.
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