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Ein Treppenlift im Altbau bringt besondere Herausforderungen mit sich. Historische Treppenhäuser sind oft schmal, steil oder baulich aufwendig gestaltet. Gleichzeitig gelten im Bereich Denkmalschutz klare Vorgaben, die beim Einbau zwingend berücksichtigt werden müssen. Auch Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Einbau eines Treppenlifts. Dieser Artikel erklärt, worauf zu achten ist, damit Barrierefreiheit auch im Altbau gelingt.
In denkmalgeschützten Gebäuden darf die historische Substanz nicht beschädigt werden. Jede bauliche Veränderung muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Besonders wichtig ist, dass der Einbau des Lifts so erfolgt, dass die Gestaltung des Gebäudes erhalten bleibt. Schienen können unauffällig an bestehenden Treppenseiten befestigt werden, ohne die Bausubstanz zu beeinträchtigen. Dadurch lässt sich Barrierefreiheit erreichen, ohne das historische Erscheinungsbild zu verändern.
Viele Altbauten verfügen über enge oder steile Treppen, die auf den ersten Blick schwierig wirken. Mit modernen Schienensystemen lassen sich auch verwinkelte Treppenhäuser ausstatten. Die Vermessung erfolgt millimetergenau, sodass jede Kurve und jedes Podest berücksichtigt wird. Wichtig ist, dass der Durchgang für andere Hausbewohner nicht eingeschränkt wird. Klappbare Sitze und platzsparende Schienen sind hier besonders geeignet.
Für Mieter mit gesundheitlichen Einschränkungen kann ein Treppenlift in der Mietwohnung notwendig sein. Der Einbau muss mit dem Vermieter abgestimmt werden, darf aber nicht grundlos verweigert werden. In den meisten Fällen trägt der Mieter die Kosten, es sei denn, es gibt Förderungen oder Zuschüsse. Der Lift muss so installiert werden, dass er beim Auszug rückstandslos entfernt werden kann. Dadurch wird das Treppenhaus wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Ein Treppenlift im Altbau erfordert eine sorgfältige Planung. Im Bereich Denkmalschutz ist die Abstimmung mit Behörden unverzichtbar. In engen und steilen Treppenhäusern sind individuelle Lösungen notwendig, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit vereinen. Auch Mieter können einen Anspruch auf Barrierefreiheit haben, wenn die Installation technisch machbar ist. Mit fachgerechter Beratung lassen sich selbst im Altbau Treppenlifte zuverlässig und rechtssicher umsetzen.
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